Datenschutz im
Verein
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des
Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und
sachliche Verhältnisse der Mitglieder im
Verein verarbeitet.
2) Soweit die in den
jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15
DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16
DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17
DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21
DS-GVO.
3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder
sonst für den Verein Tätigen ist es
untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu
anderen als dem jeweiligen
Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglichzu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der
obengenannten Personen aus dem Verein hinaus.